Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland
Sie wollen ein Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland für den Verkehr zulassen?
Benötigt werden:
- Personalausweis des Halters (im Original)
- Personalausweis des Kontoinhabers (im Original oder beidseitige Kopie)
- Vollmacht bei Vertretung
Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters - Ausländischen Zulassungsdokumente, ggf. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
Liegt keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vor, muss vor der Zulassung des Fahrzeuges auf der Grundlage eines Gutachtens nach § 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV eine nationale Betriebserlaubnis durch die Bündelungsbehörde in Fulda erteilt werden. - Ausländische Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Nummer der Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat
für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - Original-Rechnung
- Fahrzeug muss zur Zulassung vorgeführt werden
Gebühren:
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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