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Fragen und Antworten zum Corona-Fallgeschehen und der Impfung

Auch im Werra-Meißner-Kreis ist es seit Beginn der Corona-Pandemie wiederholt und auch akut zu Ausbrüchen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen gekommen. Auch in Kindertagesstätten gilt es Regelungen zu beachten. In den letzten Tagen hat aber auch das Fallgeschehen insgesamt zugenommen.

Hieraus ergeben sich immer wieder Fragen. Hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Ist das Infektionsgeschehen rein auf Hotspots zurückzuführen?

Nein, derzeit sind einige Senioreneinrichtungen betroffen, aber es gibt auch ein sogenanntes diffuses über den Kreis verteiltes Infektionsgeschehen.

Kann das Gesundheitsamt die Kontakte noch nachverfolgen?

Ja kann es.

Wie wird die Quarantäne überprüft?

Durch regelmäßige Anrufe.

Was sieht das Eskalationskonzept des Landes Hessen für den Fall vor, dass es in einem Landkreis 3 Tage hintereinander eine Inzidenz von mehr als 200 gibt?

Es muss eine Ausgangssperre erlassen werden. Bewegungseinschränkungen (15 km Regelung) findet keine Anwendung in Hessen.

Was ist zu tun, wenn ich Symptome habe?

Entweder in der Hausarztpraxis oder unter der 116117 anrufen und das weitere Vorgehen klären. Nicht unaufgefordert in eine Arztpraxis gehen.

Wer wird getestet?

Es wird entsprechend den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts jede Person mit entsprechenden Symptomen getestet.

Wo werden diese Tests durchgeführt?

Im Werra-Meißner-Kreise testen viele niedergelassene Hausärzte, die drei Schwerpunktpraxen sowie das Gesundheitsamt.

Wie ist der derzeitige Stand bei den Impfungen?

Bewohner und Mitarbeiter/innen in Pflegeeinrichtungen haben bei den Impfungen höchste Priorität. Daher werden aktuell die Senioren- und Pflegeeinrichtungen von Mobilen Impfteams aufgesucht und jeder, der geimpft werden möchte, wird geimpft. Sofort nach Erhalt des Impfstoffes werden die Einrichtungen aufgesucht. Aktuell ist rund in einem Drittel Pflegeeinrichtungen die erste Impfung durchgeführt worden und in etwa in einem Sechstel der Einrichtungen wurden Zweitimpfungen durchgeführt.
Zur Gruppe mit der höchsten Priorität gehört auch das medizinische Personal der Kliniken, der mobilen Teams etc.

Was ist, wenn Bewohner einer Senioren- und Pflegeeinrichtung akut erkrankt sind oder gerade genesen sind?

Personen, die eine Corona-Erkrankung durchgemacht haben, können erst 3 Monate nach der Erkrankung geimpft werden, was auch Auswirkungen auf die Impfungen in den Einrichtungen hat, in denen es akute Infektionen gibt oder vor kurzem gab.

Wann gilt ein Besuchsverbot in einer Senioren- und Pflegeeinrichtung?

Besuchsverbote gelten sofort nach dem Feststellen eines Ausbruchsgeschehens in einer Einrichtung. Diese muss von der Einrichtungen selbst als Hausrecht veranlasst werden. Erst 14 Tage nach Aufhebung der letzten Quarantäne in der Einrichtung kann dieses aufgehoben werden.

Wann werden Schnelltests vorgenommen?

Entsprechend der gültigen Einrichtungsschutzverordnung müssen alle Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus verfügen bzw. vor Betreten der Einrichtung einen Schnelltest durchführen lassen.

Wird das Personal der Pflegeinrichtungen getestet?

Ja, nach den Vorgaben der Einrichtungsschutzverordnung müssen mehrfach wöchentlich  Testungen der Mitarbeiter erfolgen.

Wie sieht es mit der Maskenpflicht in Senioren- und Pflegeeinrichtung aus?

Alle Besucherinnen und Besucher sowie das Personal einer Einrichtung haben eine FFP2-Maske zu tragen.

Wieviele Kinder werden derzeit in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege betreut?

Derzeit werden in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege im Werra-Meißner-Kreis 38,5% der angemeldeten Kinder betreut, was dem Hessenschnitt entspricht. Es gilt weiterhin, dass die Kindertagesstätten und die Kindertagespflegestellen zurzeit nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden sollten.

Gibt es in Kindertageseinrichtungen Hygienekonzepte?

Jede Einrichtung hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, aus dem hervorgeht, wie Kinder, Eltern und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich geschützt werden können. In den geltenden Hygieneempfehlungen des Landes zum Schutz von Kindern in Kindertagesstätten sowie von Kindertagespflegepersonen werden Möglichkeiten zur Umorganisation des Betreuungsalltages aufgezeigt. Diese können möglicherweise zu Einschränkungen des Betreuungsangebotes führen, wenn die personellen und / oder räumlichen Bedingungen in der Kita es nicht anders zulassen.

Gibt es Testmöglichkeiten für Erzieherinnen und Erzieher?

Für Erzieherinnen und Erzieher besteht die Möglichkeit, sich alle 2 Wochen kostenlos auf Corona testen zu lassen. Die Testungen erfolgen in spezielle Hausarztpraxen, die einen entsprechenden Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung haben.


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