Die Berufung des bisherigen Fischereiberaters Frank Reimuth endete nach über zwanzig Jahren bereits Ende Februar. Auf eigenen Wunsch trat er nicht für eine weitere Amtszeit an. Als künftiger Fischereiberater wurde deshalb nun Lars Renner mit Zustimmung des Kreisausschusses für fünf Jahre berufen. Er wird damit kraft Amtes gleichzeitig Mitglied im Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fischerprüfung.
Der stellvertretende Fischereiberater Manfred Westphal ist seit 1997 in diesem Amt tätig und steht für eine weitere Amtsperiode bis 2022 zur Verfügung. Er wird nach erneuter Berufung im Amt tätig bleiben und somit dann auch weiterhin Mitglied im Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fischerprüfung.
Landrat Stefan Reuß dankte Frank Reimuth für seine seit 1996 ausgeübte Tätigkeit als Fischereiberater und Mitglied im Fischerprüfungsausschuss.
Frank Reimuth war neben seiner Tätigkeit als Fischereiberater bis zum Jahr 2010 auch Vorsitzender des Fischereivereines Eschwege e. V. und auch als Ausbilder im Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung für den Bereich „Allgemeine Fischkunde“ tätig.
Landrat Reuß lobte in seiner Dankesrede den reichen Erfahrungsschatz, die Fachkompetenz und das ausgeprägte Urteilsvermögen von Frank Reimuth, welches stets neutral und der Sache dienend war.
Sein Nachfolger Lars Renner ist Mitglied des ASV Eschwege e. V. und war dort auch im Vorstand als Gewässerwart tätig. Er belegte Aus- und Fortbildungslehrgänge zum Ausbilder an der Landesfischereischule Hessen und des Freistaates Bayern. Dementsprechend übernimmt er seit dem die Lehrtätigkeit für die Vorbereitungslehrgänge zur staatlichen Fischerprüfung in Hessen in den Fächern „Allgemeine Fischkunde“ und „Spezielle Fischkunde“.
Seit 2012 ist er bereits stellvertretendes Mitglied im Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fischerprüfung als Vertreter der im Landesverband Hessen e. V. organisierten Fischereiverbände. Weiterhin ist er seit 2014 Naturschutzbeauftragter des Verbandes Hessischer Fischer e. V. für den Bereich des Werra-Meißner-Kreises. Zusätzlich ist er seit diesem Zeitpunkt Mitglied des Naturschutzbeirates im Werra-Meißner-Kreis.
Landrat Stefan Reuß dankte Lars Renner bei seiner Berufung für die Bereitschaft sich als Fischereiberater zu engagieren und wünschte ihm viel Freude im neuen Amt.
Hintergrund:
Nach § 46 des Hessischen Fischereigesetzes ist von der unteren Fischereibehörde nach Anhörung der in ihrem Verwaltungsbereich ansässigen Fischereiorganisationen ein Fischereiberater und ein Stellvertreter auf die Dauer von fünf Jahren zu berufen.
Der Fischereiberater ist ehrenamtlich tätig. Er ist als Berater der Fischereibehörde in wichtigen, die Fischerei betreffenden Fragen zu hören. Hierbei handelt es sich insbesondere um
• die Beurteilung von Bauvorhaben, bei denen die Fischereibehörde zu beteiligen ist und eine fachliche Stellungnahme abzugeben hat,
• die Mitwirkung bei der Prüfung von Fischereipachtverträgen und
• die Beteiligung bei Evaluierungsverfahren betreffend fischerei-rechtliche Vorschriften.
Darüber hinaus ist er kraft Amtes Mitglied des Prüfungsausschusses zur Abnahme der Fischerprüfung.
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