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Genehmigung einer Versammlung: Aufzug und Kundgebung/Erörterung am 26. Januar 2024

Der Werra-Meißner-Kreis hat zwei Aufzüge mit Konvois von insgesamt rund 300 Fahrzeugen (ca. 150 Traktoren, 100 Personenkraftwagen und 50 Lastkraftwagen) zum Thema „Der Mittelstand wehrt sich gegen die Politik der Ampel-Regierung“ am

Freitag, den 26. Januar 2024
in der Zeit von 
19:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr

mit anschließender Kundgebung und Erörterung am Sammelplatz „Vor dem Brückentor“, 37269 Eschwege, bis ca. 22:00 Uhr genehmigt. 

Für die beiden Aufzüge wurden gemäß § 14 HVersFG nach Absprache mit den Bürgermeistern der Städte Eschwege und Wanfried sowie der Gemeinden Meinhard und Wehretal als örtliche Ordnungsbehörden und der Polizeidirektion Werra-Meißner folgende Beschränkungen angeordnet:

1.    Die Aufzüge finden wie folgt statt:

Sammelplatz sind jeweils die Feldwege westlich der Straße „Vor dem Brückentor“ zwischen Eschwege und Grebendorf.

Aufzug Reichensachsen

Ab dem Eschenweg rechts in die Brückenstraße und weiter zum Schlossplatz. An der Kreuzung gerade aus auf die Reichensächser Straße über die B 452 bis nach Reichensachsen. Weiterfahrt durch Reichensachsen bis zum Rondell Hoheneiche. Dort rechts ab auf die B 27 und durch Niddawitzhausen und Eltmannshausen bis zum Weidenhäuser Kreuz. Von dort aus auf die B 249 nach Eschwege. Weiter über die zweite Ausfahrt Kreisel „Bahnhof“ in die Bahnhofstraße, dann links abbiegen auf die B 249 Richtung Grebendorf. An der dann folgenden Kreuzung links abbiegen und über den ersten Feldweg linker Seite Rückkehr zum Sammelplatz. 

Aufzug Wanfried

Zwischen dem Skateplatz und den Schrebergärten links ab auf der Straße „Vor dem Brückentor" bis zur Grebendorfer Kreuzung. Dort rechts ab auf die B 249 durch Schwebda und weiter über die Umgehungsstraße von Frieda nach Wanfried. An der Kreuzung B 249 / L 3244 rechts ab auf die Eschweger Straße, Vor dem Untertor, Marktstraße, rechts in die Martinsgasse und auf die Schlagdstraße über die Werrabrücke. An der Kreuzung Schlagdstraße / L 3244 rechts ab durch Aue und Niederdünzebach. Weiter auf der L 3244 nach Eschwege. Über die Gartenstraße und Dünzebacher Straße zum Kreisel „Stadthalle“. Gerade aus weiter auf die Wiesenstraße und Unter dem Berge, an der Kreuzung „Stad“ rechts in die Brückenstraße und Rückkehr zum Sammelplatz über den zweiten Feldweg linker Seite an der Straße „Vor dem Brückentor“. 

2.    Die aufgeführten Streckenverläufe sind einzuhalten. Abweichungen dürfen nur in Absprache mit oder auf Anordnung des polizeilichen Einsatzleiters erfolgen, sofern die Sicherheit des Verkehrs oder sonstige Umstände es erfordern. Die teilnehmenden Fahrzeuge sollen im Konvoi unter Einhaltung des Sicherheitsabstands möglichst dicht zusammenbleiben. Es ist ausschließlich die rechte Fahrspur zu benutzen. Der Gegenverkehr darf nicht behindert werden. Das Führungsfahrzeug der Polizei darf nicht überholt werden.

3.    Einsatzfahrzeuge von Rettungsdiensten, der Feuerwehren, der Polizei und sonstigen Einsatzkräften mit Blaulicht ist jederzeit genügend Platz zur ungehinderten Durchfahrt zu ermöglichen.

4.    Es wird empfohlen, dass an den Aufzügen nur Fahrzeuge teilnehmen dürfen, die über eine Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h verfügen. Frontlader sind auf über 2,20 m anzuheben; angebrachte Gabeln sind abzubauen. Die Traktoren dürfen eine maximale Fahrzeugbreite von 3,00 m nicht überschreiten.

Die an den Traktoren angebrachten gelben Blink- oder Rundumleuchten sind einzuschalten. Arbeitsscheinwerfer und blendende Beleuchtungseinrichtungen sind nicht zulässig und auszuschalten.
Die an dem Aufzug teilnehmenden Personen- und Lastkraftwagen sind an beiden Außenspiegeln mit Flatterband zu kennzeichnen.
Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind einzuhalten; insbesondere ist generell die Gegenfahrbahn freizuhalten. 
Das Vorausfahrzeug der Polizei an der Spitze des Aufzuges darf nicht überholt werden. Im Pannenfall haben die betroffenen Teilnehmer sofort die Fahrbahn freizumachen. Falls erforderlich ist die Sicherung durch Ordner zu gewährleisten.
Die Frontplakate an den Traktoren dürfen eine maximale Breite von 2,5 m nicht überschreiten. Die Plakate sind so zu befestigen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch die Plakate oder lose flatterndes Befestigungsmaterial gefährdet bzw. gestört werden.

5.    Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Versammlung anwesend sein und hat den geordneten Ablauf der Versammlung sicherzustellen. Die Versammlungsleitung hat sich vor Beginn der Versammlung mit dem Einsatzleiter der Polizei in Verbindung zu setzen und muss während der gesamten Versammlung jederzeit erreichbar sein.

6.    Vor Beginn des Aufzugs ist durch die Versammlungsleitung sicherzustellen, dass den anwesenden Versammlungsteilnehmern die Beschränkungen der Verfügung in geeigneter Form bekannt gegeben werden. Die Versammlungsleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beschränkungen strikt eingehalten und durchgesetzt werden.

7.    Zur Regelung eines ordnungsgemäßen Ablaufes des Aufzuges müssen von der Versammlungsleitung Ordner eingesetzt werden. Die Anzahl der Ordner muss mindestens für je 30 Fahrzeuge 1 Ordner betragen; sie müssen deutlich zu erkennen sein. Hierzu ist jeweils an den Fahrzeugen ein ausreichend großes weißes Schild mit der Aufschrift „Ordnerin“ oder „Ordner“ an die Außenscheibe (Fahrerseite) anzubringen. 

Die Ordner sind durch die Versammlungsleitung in ihre Aufgabe einzuweisen und über ihre Pflichten zu belehren. Die Personendaten der Ordner sind der Polizei bekanntzugeben; die Anzahl der Ordner ist mir mitzuteilen.

8.    Im Anschluss findet eine Kundgebung und eine Erörterung auf dem eingangs genannten Sammelplatz neben der Straße „Vor dem Brückentor“ zwischen Eschwege und Grebendorf statt.
Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Versammlung anwesend sein, hat den geordneten Ablauf der Versammlung sicherzustellen und das Ende der Versammlung förmlich zu erklären. Die Versammlungsleitung hat sich vor Beginn der Versammlung mit dem Einsatzleiter der Polizei in Verbindung zu setzen und muss während der gesamten Versammlung jederzeit erreichbar sein.

9.    Zur Regelung eines ordnungsgemäßen Ablaufes der Veranstaltung müssen von der Versammlungsleitung Ordner eingesetzt werden. Die Anzahl der Ordner muss mindestens für je 25 Teilnehmer 1 Ordner betragen. Sie müssen durch weiße Armbinden oder Westen mit der Aufschrift „Ordnerin“ oder „Ordner“ zu erkennen sein. Die Ordner sind durch die Versammlungsleitung in ihre Aufgabe einzuweisen und über ihre Pflichten zu belehren. Die Personendaten der Ordner sind der Polizei bekanntzugeben; die Anzahl der Ordner ist mir mitzuteilen.

10.    Die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken ist während der gesamten Versammlung versammlungsrechtlich nicht zulässig.
 



Kontrast Gelb-Schwarz
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