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Sorgerecht

Verheirateten Eltern steht das Sorgerecht für Ihre Kinder kraft Gesetzes gemeinsam zu, sofern keine anderslautende familiengerichtliche Entscheidung getroffen wurde. Das gemeinsame Sorgerecht besteht in der Regel auch nach einer Scheidung weiter.

Für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, steht der volljährigen Mutter das Sorgerecht alleine zu. Sofern die nicht miteinander verheirateten Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchten, kann eine sogenannte Sorgeerklärung abgegeben werden. Hierfür bedarf es einer Erklärung beider Elternteile in urkundlicher Form.

Bei der Urkundsperson des Jugendamtes kann die Beurkundung dieser Sorgeerklärung kostenfrei vorgenommen werden. Die Beurkundung kann bei jedem Jugendamt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden.

Eine vorherige Terminvereinbarung mit der zuständigen Urkundsperson ist in der Regel erforderlich. Für die Beurkundung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie entsprechende Angaben und Daten (z. B. Geburtsurkunden, Vaterschaftsanerkennung, etc.) zu dem zu beurkundenden Sachverhalt vorzulegen.

Über die Erklärungen der gemeinsamen elterlichen Sorge wird bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamt ein Sorgeregister geführt. Anhand dieses Registers können Auskünfte über die Abgabe bzw. Nichtabgabe von Sorgeerklärungen oder durch das Gericht ersetzten Sorgeerklärungen erteilt werden.

Zum Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, werden sogenannte Negativatteste ausgestellt.

Mütter nichtehelicher Kinder können bei ihrem örtlich zuständigen Jugendamt die Ausstellung einer solchen Bescheinigung (Negativattest) als Nachweis ihrer alleinigen elterlichen Sorge beantragen.

Örtliche Zuständigkeiten der Mitarbeiter:

Claudia Herwig:

  • Eschwege A – H
  • Sontra
  • Witzenhausen
  • Neu-Eichenberg
  • Wehretal

Marco Sander:

  • Eschwege I – O
  • Bad Sooden-Allendorf
  • Großalmerode
  • Waldkappel
  • Wanfried
  • Meinhard

Angela Schmidt:

  • Eschwege P – Z
  • Hessisch Lichtenau
  • Meißner
  • Berkatal
  • Herleshausen
  • Ringgau
  • Weißenborn

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 09.30 Uhr - 12.00 Uhr
sowie Donnerstag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
bzw. nach vorheriger telefonischer Vereinbarung


Negativattest (Alleinige elterliche Sorge)

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Angela Schmidt
4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen
Telefon: 05651 302-1425
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: Angela.Schmidt@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.31
Frau
Claudia Herwig
4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen
Telefon: 05651 302-1427
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: Claudia.Herwig@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.30
Herr
Marco Sander
4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen
Telefon: 05651 302-1426
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: Marco.Sander@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.31

Sorgerecht / Sorgeerklärung / Sorgeregister

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Angela Schmidt
4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen
Telefon: 05651 302-1425
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: Angela.Schmidt@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.31
Frau
Claudia Herwig
4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen
Telefon: 05651 302-1427
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: Claudia.Herwig@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.30
Herr
Marco Sander
4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen
Telefon: 05651 302-1426
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: Marco.Sander@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.31


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Kontrast Gelb-Blau
Kontrast Schwarz-Weiß
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