Jugendhilfe in Strafsachen
Informationen bei Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden (14-20 Jahre)
Es ist die Aufgabe der Jugendhilfe in Strafsachen Jugendliche (14 - 18 Jahre) und “Heranwachsende” (18 - 20 Jahre), denen eine Straftat vorgeworfen wird, im gesamten Strafverfahren zu beraten und zu unterstützen.
Bei einer frühzeitigen Kontaktaufnahme nach der Tat können wir in geeigneten Einzelfällen gemeinsam mit Dir/Ihnen versuchen, eine Verfahrensregelung ohne Gerichtsverhandlung zu erreichen.
Eine Gerichtsverhandlung wird sich aber nicht immer vermeiden lassen. Die Jugendhilfe in Strafsachen nimmt dann an einer solchen Verhandlung selbst mit teil und schlägt dem Gericht vor, wie in Deinem/Ihrem konkreten Einzelfall pädagogisch sinnvoll entschieden werden sollte.
Bei den über 18jährigen (Heranwachsende) äußern wir uns zusätzlich zu der wichtigen Frage, ob vom Gericht im Ergebnis das tatorientierte Erwachsenenstrafrecht oder noch das mehr auf die Person des jungen Täters eingehende Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte.
Um hierbei die richtigen Entscheidungen treffen zu können, ist es natürlich notwendig, Dich/Sie persönlich in einem Gespräch kennenzulernen.
Nach der Verhandlung unterstützt Dich/Sie die Jugendhile in Strafsachen bei der Erfüllung des gerichtlichen Urteiles. Darüber hinaus beraten wir bei Problemen, die mit dem Strafverfahren nicht unmittelbar etwas zu tun haben müssen (Schwierigkeiten im persönlichen Bereich, in der Familie, in der Schul- und Berufswelt etc.). Auf Wunsch können wir weitergehende Hilfen des Fachbereiches Jugend, Familie, Senioren und Soziales anbieten oder an andere für Dich/Sie nützliche Stellen weitervermitteln.
Die Jugendhilfe in Strafsachen ist ein freiwilliges und vertrauliches Angebot des Fachbereiches Jugend, Familie, Senioren und Soziales. Du hast/Sie haben die Möglichkeit, Dich/sich jederzeit an uns zu wenden. Die Entscheidung, was Du/Sie mit uns besprechen wollen, liegt allein bei Dir/Ihnen.
Jugendhilfe in Strafsachen
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
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Frau
Nadja Sippel 4.4 Jugendhilfe in Strafsachen |
Telefon: 05651 302-1497
Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: nadja.sippel@werra-meissner-kreis.de |
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 2.11 |
Frau
N. Weber 4.4 Jugendhilfe in Strafsachen |
Telefon: 05651 302-1496
Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: N.Weber@Werra-Meissner-Kreis.de |
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 230 |