Das Land Hessen schaltet am 04.05.2023 eine Online-Plattform frei, in der ein Heizkostenzu-schuss für private Haushalte beantragt werden kann. Dabei geht es diesmal nicht, wie bei dem letzten Zuschuss, um Erdgas und Strom, sondern um alle nicht leitungsgebundenen Energie-träger, wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Hackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle.
Einen entsprechenden Antrag können Privathaushalte und Vermieter oder Wohnungseigen-tumsgemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz stellen.
Bei der Antragstellung werden die Rechnungen vom 01.01.2022 bis 01.12.2022 zu Grunde gelegt. Diese werden mit den Referenzpreisen für die vom Programm umfassten Energieträ-ger aus dem Vorjahr verglichen. Bund und Länder haben dazu für 2021 gemeinsam Refe-renzpreise ermittelt. Haben sich die Kosten mindestens auf das Doppelte erhöht, werden 80 % der Mehrkosten erstattet. Dabei gibt es einen Maximalwert von 2000 Euro pro Haushalt. Vo-raussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.
Weitere Informationen zur Antragstellung, die online über das zentrale Antragsportal der Fi-nanzkasse Hamburg erfolgt, gibt es unter folgendem Link: https://hessen.de/presse/haertefallantraege-energiekosten-antragsverfahren-startet