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Amtliche Bekanntmachung der I. Nachtragssatzung 2022 des Werra-Meißner-Kreises

Eine ausdruckbare Version dieser Amtlichen Bekanntmachung erhalten Sie hier.

I.

 

I. NACHTRAGSSATZUNG 2022

des

Werra-Meißner-Kreises

 

Aufgrund des § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I 2005 S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I  S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat der Kreistag am 7. November 2022 folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

 

 

EUR

EUR

einschl. des Nachtrags

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gegenüber

auf nunmehr

 

 

 

 

bisher EUR

EUR festgesetzt

 

 

 

 

 

 

a)

im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

beim ordentlichen

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

 

 

 

 

die Erträge

5.003.020

0

174.654.208

179.657.228

 

die Aufwendungen

6.582.860

0

174.440.641

181.023.501

 

der Saldo

0

1.579.840

213.567

-1.366.273

 

 

 

 

 

 

 

beim außerordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

 

die Erträge

0

0

4.000

4.000

 

die Aufwendungen

0

0

0

0

 

der Saldo

0

0

4.000

4.000

 

 

 

 

 

 

b)

im Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

aus laufender

 

 

 

 

 

Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

 

der Saldo der

 

 

 

 

 

Einzahlungen und

 

 

 

 

 

Auszahlungen

0

2.099.840

5.221.873

3.122.033

 

 

 

 

 

 

 

aus Investitionstätigkeit

 

 

 

 

 

die Einzahlungen

3.020.000

0

5.301.685

8.321.685

 

die Auszahlungen

5.475.500

0

18.880.011

24.355.511

 

der Saldo

0

2.455.500

-13.578.326

16.033.826

 

 

aus

 

 

 

 

 

Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

die Einzahlungen

2.455.500

0

14.166.711

16.622.211

 

die Auszahlungen

0

0

9.461.275

9.461.275

 

der Saldo

2.455.500

0

4.705.436

7.160.936

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 14.166.711 EUR um 2.455.500 EUR erhöht und damit auf 16.622.211 EUR neu festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Programm Digitalpakt Schule von 475.000 EUR enthalten.

 

Nach § 103 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 52 Abs. 1 HKO überträgt der Kreistag die Entscheidung über die Aufnahme und die Kreditbedingungen auf den Kreisausschuss.

 

§ 3

 

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.925.000 EUR um 2.521.000 EUR erhöht und damit auf 6.446.000 EUR neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

 

§ 5

 

Die bisher festgesetzten Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage werden nicht geändert.

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.

 

§ 7

 

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans am 07. November 2022 beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

 

Die bisherigen Regelungen werden nicht geändert.

 

Eschwege, 10. November 2022

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

gez. Rathgeber

Landrätin

 

 

II.

 

Die vorstehende I. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §§ 102 und 103 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §§ 2 und 3 wurde erteilt.

 

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

 

Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97 a HGO

 

1.    zur Aufnahme der in § 2 der I. Nachtragssatzung des Werra-Meißner-Kreises für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

 

--16.147.211 EUR--

 

(in Worten: „Sechszehn Millionen einhundertsiebenundvierzigtausendzweihundertelf Euro“)

 

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

      

Hinzu kommen Kreditaufnahmen in Höhe von 475.000 €, die im Rahmen des Digitalpaktes Schule nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur und zur Änderung des Gesetzes zur Neugliederung der staatlichen Schulaufsicht gemäß § 94 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c HGO als in der Haushaltssatzung festgesetzt und nach § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 Satz 1 HGO als genehmigt gelten.

 

 

2.    zur Inanspruchnahme des in § 3 der vorgenannten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

 

--6.446.000 EUR--

 

(in Worten: „Sechs Millionen vierhundertsechsundvierzigtausend Euro“)

 

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 102  Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,

 

Z5-33c 08/24-2017/12

 

Kassel,  28. November 2022

 

Regierungspräsidium Kassel

gez. Weinmeister

Regierungspräsident

 

 

III.

 

 

Die Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan wird gemäß § 97 Abs. 4 HGO und auf der Grundlage der Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30. März 2020 auf der Internetseite des Werra-Meißner-Kreises veröffentlicht. Den Nachtragshaushaltsplan können Sie hier einsehen.

 

Eschwege, 07. Dezember 2022

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

gez. Rathgeber

Landrätin



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