W A S S E R V E R B A N D L O S S E
Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2023
Aufgrund des § 9 Nr. 5 und § 23 der Verbandssatzung vom 08.11.2007 in der Fassung vom 18.11.2020 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 13.12.2022
folgende Feststellungen getroffen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird für das Haushaltsjahr 2023
im Erfolgsplan
bei den Erträgen auf 224.800 €
bei den Aufwendungen auf 205.000 €
im Vermögensplan
bei den Erträgen auf 70.000 €
bei den Aufwendungen auf 1.369.000 €
festgesetzt.
Ein Stellenplan ist zurzeit nicht erforderlich.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen sind nicht erforderlich.
§ 3
Kassenkredite von insgesamt 1.199.000 € sind erforderlich.
§ 4
Die Beiträge der Verbandsmitglieder ergeben sich aus dem gemäß § 31 der Satzung für das Haushaltsjahr 2023 aufzustellenden Beitragsbuch.
§ 5
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Kaufungen, den 14.12.2022
WASSERVERBAND LOSSE
- Der Verbandsvorsteher -
Arnim Roß
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2023
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach dem § 103 i.V.m. § 115 Abs. 3 der HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 ist erteilt.
Die Genehmigung folgt am Ende dieser Bekanntmachung
Der Wirtschaftsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme von Montag, 13. März bis einschließlich Dienstag, 21. März 2023 im Rathaus, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen, Dachgeschoss, Verbandskasse, Zimmer 301, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Kaufungen, den 27.02.2023
WASSERVERBAND LOSSE
Arnim Roß
Verbandsvorsteher
Regierungspräsidium Kassel
ZUSTIMMUNG
Hiermit erteile ich dem Wasserverband Losse gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. 1991 Nr. 11 S. 405) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz vom 16.11.1995 (GVBI. 1995 Nr. 22 S. 503) meine Zustimmung zur Inanspruchnahme des in § 3 des Feststellungsvermerkes zum Wirtschaftsplan 2023 festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits von
-- 1.199.000 EUR --
(in Worten: „Eine Millioneinhundertneunundneunzigtausend Euro").
RPKS - Z5-33 c 05/33-2017/7
Kassel, den 08. Februar 2023 - Siegel -
Regierungspräsidium Kassel
Im Auftrag
(Tampe)