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Wasserverband Losse - Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2023

W A S S E R V E R B A N D   L O S S E

Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2023

Aufgrund des § 9 Nr. 5 und § 23 der Verbandssatzung vom 08.11.2007 in der Fassung vom 18.11.2020 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 13.12.2022
folgende Feststellungen getroffen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird für das Haushaltsjahr 2023
        
im Erfolgsplan                
bei den Erträgen auf                          224.800 € 
bei den Aufwendungen auf                205.000 €

im Vermögensplan
bei den Erträgen auf                               70.000 € 
bei den Aufwendungen auf                1.369.000 €

festgesetzt.

Ein Stellenplan ist zurzeit nicht erforderlich.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen sind nicht erforderlich.

§ 3

Kassenkredite von insgesamt 1.199.000 € sind erforderlich.

§ 4

Die Beiträge der Verbandsmitglieder ergeben sich aus dem gemäß § 31 der Satzung für das Haushaltsjahr 2023 aufzustellenden Beitragsbuch.

§ 5

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


Kaufungen, den 14.12.2022                     

WASSERVERBAND LOSSE
- Der Verbandsvorsteher -
Arnim Roß

 

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2023

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Die nach dem § 103 i.V.m. § 115 Abs. 3 der HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 ist erteilt.
Die Genehmigung folgt am Ende dieser Bekanntmachung

Der Wirtschaftsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme von Montag, 13. März bis einschließlich Dienstag, 21. März 2023 im Rathaus, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen, Dachgeschoss, Verbandskasse, Zimmer 301, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

Kaufungen, den 27.02.2023            

WASSERVERBAND LOSSE
Arnim Roß
Verbandsvorsteher


Regierungspräsidium Kassel     

ZUSTIMMUNG

Hiermit erteile ich dem Wasserverband Losse gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. 1991 Nr. 11 S. 405) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz vom 16.11.1995 (GVBI. 1995 Nr. 22 S. 503) meine Zustimmung zur Inanspruchnahme des in § 3 des Feststellungsvermerkes zum Wirtschaftsplan 2023 festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits von
-- 1.199.000 EUR --
(in Worten: „Eine Millioneinhundertneunundneunzigtausend Euro").

RPKS - Z5-33 c 05/33-2017/7

Kassel, den 08. Februar 2023   - Siegel -

Regierungspräsidium Kassel             
Im Auftrag
 (Tampe)

 



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