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Hauptsatzung - 6. Änderungssatzung vom 01.03.2023

6. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung

des Werra-Meißner-Kreises vom 01.07.2013

(in der Fassung der 5. Änderungssatzung von 01.03.2023)

 

Auf Grundlage von §§ 5, 5a und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises in seiner Sitzung am 01.03.2023 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Werra-Meißner-Kreises vom 01.07.2013, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 01.03.2023, beschlossen:

 

Artikel 1

Die Hauptsatzung des Werra-Meißner-Kreises vom 01.07.2013, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 01.03.2023, wird wie folgt geändert:

§ 7 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

Den Ausschüssen gehören derzeit jeweils vierzehn Mitglieder an.

 

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

 

Eschwege, den 01.03.2023

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

gez. Nicole Rathgeber

Landrätin

Hinweis: Das Kreisrecht mit weiteren Satzungen finden Sie hier.



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