6. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung
des Werra-Meißner-Kreises vom 01.07.2013
(in der Fassung der 5. Änderungssatzung von 01.03.2023)
Auf Grundlage von §§ 5, 5a und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises in seiner Sitzung am 01.03.2023 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Werra-Meißner-Kreises vom 01.07.2013, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 01.03.2023, beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung des Werra-Meißner-Kreises vom 01.07.2013, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 01.03.2023, wird wie folgt geändert:
§ 7 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:
Den Ausschüssen gehören derzeit jeweils vierzehn Mitglieder an.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Eschwege, den 01.03.2023
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
gez. Nicole Rathgeber
Landrätin
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