Gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) in der jetzt geltenden Fassung geben wir hiermit bekannt, dass die Stadt
Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt
abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 2 HLöG Verkaufsstellen für die Abgabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für den Kur- und Ausflugsort kennzeichnend sind und von Gegenständen des touristischen Bedarfs auch an Sonn- und Feiertagen
in der Zeit vom 10. März 2024 bis 27. Oktober 2024
jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.
37269 Eschwege, den 22.01.2024
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
FD 3.4 - Gewerbeangelegenheiten
gez. N. Rathgeber
Landrätin