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Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Kur- und Ausflugsort Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt

Gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) in der jetzt geltenden Fassung geben wir hiermit be­kannt, dass die Stadt

Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt

abweichend von den Vor­schriften des § 3 Abs. 2 HLöG Verkaufsstellen für die Ab­gabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für den Kur- und Ausflugsort kenn­zeichnend sind und von Gegenständen des touristischen Bedarfs auch an Sonn- und Feier­tagen

in der Zeit vom 10. März 2024 bis 27. Oktober 2024

jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

 

37269 Eschwege, den 22.01.2024

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

FD 3.4 - Gewerbeangelegenheiten

gez. N. Rathgeber

Landrätin

 



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