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Bauern-Demo: Aufzug und Kundgebung/Erörterung am 13. Januar 2024

Der Werra-Meißner-Kreis hat im Rahmen einer Bauern-Demo einen Aufzug mit Konvoi von 100 bis 150 Traktoren am Samstag, den 13. Januar 2024, in der Zeit von 18:00 Uhr bis ca. 19:30 Uhr mit anschließender Kundgebung und Erörterung in der Halle der Firma „Timmerberg“, Thüringer Str. 37, 37269 Eschwege bis ca. 21:00 Uhr genehmigt.

Der Aufzug wurde gemäß § 14 HVersFG nach Absprache mit den Bürgermeistern der Stadt Eschwege und der Gemeinde Wehretal als örtliche Ordnungsbehörden sowie der Polizeidirektion Werra-Meißner mit folgenden Beschränkungen genehmigt:

1.    Der Aufzug findet wie folgt statt:

Sammelplatz sind in Wehretal-Reichensachsen die Straßen "Riedweg", "In den Weiden" und "Auf dem Bruche" sowie die Zufahrt zum Betonwerk. Die Anfahrt erfolgt über die Straße „Riedweg“. Sofern dieser Platz nicht ausreicht, ist der Konvoi zu starten. 
Start auf der B 452 in Richtung Eschwege; an der Kreuzung "Reichensächser Straße / Wolfsgraben" geradeaus, sodann an der Kreuzung "Schlossplatz" weiter geradeaus zu „Unter dem Berge“, von dort aus an der Werra entlang auf die "Wiesenstraße". Dann im Kreisel an der Stadthalle geradeaus auf "Dünzebacher Straße" und rechts auf die "Gartenstraße".
Weiter auf der "Boyneburger Straße" entlang bis zur "Humboldtkreuzung", dort geradeaus auf "Humboldtstraße" und bis zum Kreisel "Goldbachstraße / Leimentor". Dann die 2. Ausfahrt geradeaus auf "An den Anlagen", über der "Schlossplatzkreuzung" geradeaus auf die "Bahnhofstraße".
An der nächsten Kreuzung geradeaus auf B 249, rechts am Bahnhofkreisel vorbei auf die "Niederhoner Straße" und an der Kreuzung Stadtwerke rechts abbiegen auf „Kuhdrift“ und weiter auf "Thüringer Straße" bis zur Firma „Timmerberg“.

2.    Der aufgeführte Streckenverlauf ist einzuhalten. Abweichungen dürfen nur in Absprache mit oder auf Anordnung des polizeilichen Einsatzleiters erfolgen, sofern die Sicherheit des Verkehrs oder sonstige Umstände es erfordern. Die teilnehmenden Fahrzeuge sollen unter Einhaltung des Sicherheitsabstands möglichst dicht zusammenbleiben.
Für die Rettungsfahrzeuge muss eine ständige Befahrbarkeit zur Einhaltung der Rettungsfristen gewährleistet sein.

3.    Es wird empfohlen, dass an den Aufzügen nur Traktoren teilnehmen dürfen, die über eine Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h verfügen. Frontlader sind auf über 2,20 m anzuheben; angebrachte Gabeln sind abzubauen. Die Traktoren dürfen eine maximale Fahrzeugbreite von 3,00 m nicht überschreiten.
Die an den Traktoren angebrachten gelben Blink- oder Rundumleuchten sind einzuschalten. Arbeitsscheinwerfer und blendende Beleuchtungseinrichtungen sind nicht zulässig und auszuschalten.
Die an dem Aufzug teilnehmenden Personenkraftwagen sind an beiden Außenspiegeln mit Flatterband zu kennzeichnen.
Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind einzuhalten. Es darf nur die rechte Richtungsfahrbahn genutzt werden; die Gegenfahrbahn ist generell freizuhalten. 
Das Vorausfahrzeug der Polizei an der Spitze des Aufzuges darf nicht überholt werden. Im Pannenfall haben die betroffenen Teilnehmer sofort die Fahrbahn freizumachen. Falls erforderlich ist die Sicherung durch Ordner zu gewährleisten.
Die Frontplakate an den Traktoren dürfen eine maximale Breite von 2,5 m nicht überschreiten. Die Plakate sind so zu befestigen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch die Plakate oder lose flatterndes Befestigungsmaterial gefährdet bzw. gestört werden.

4.    Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Versammlung anwesend sein und hat den geordneten Ablauf der Versammlung sicherzustellen. Die Versammlungsleitung hat sich vor Beginn der Versammlung mit dem Einsatzleiter der Polizei in Verbindung zu setzen und muss während der gesamten Versammlung jederzeit erreichbar sein.

5.    Vor Beginn des Aufzugs ist durch die Versammlungsleitung sicherzustellen, dass den anwesenden Versammlungsteilnehmern die Beschränkungen dieser Verfügung in geeigneter Form bekannt gegeben werden. Die Versammlungsleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beschränkungen strikt eingehalten und durchgesetzt werden.

6.    Zur Regelung eines ordnungsgemäßen Ablaufes des Aufzuges müssen von der Versammlungsleitung Ordner eingesetzt werden. Die Anzahl der Ordner muss mindestens für je 30 Traktoren 1 Ordner betragen; sie müssen deutlich zu erkennen sein. Hierzu ist jeweils an den Traktoren ein ausreichend großes weißes Schild mit der Aufschrift „Ordnerin“ oder „Ordner“ an die Außenscheibe (Fahrerseite) anzubringen. Die Ordner sind durch die Versammlungsleitung in ihre Aufgabe einzuweisen und über ihre Pflichten zu belehren. Die Personendaten der Ordner sind der Polizei bekanntzugeben; die Anzahl der Ordner ist mir mitzuteilen.

7.    Im Anschluss findet eine Kundgebung und eine Erörterung in der hinteren Halle der Firma „Timmerberg“ in der Thüringer Str. 37, Eschwege, statt.
Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Versammlung anwesend sein, hat den geordneten Ablauf der Versammlung sicherzustellen und das Ende der Versammlung förmlich zu erklären. Die Versammlungsleitung hat sich vor Beginn der Versammlung mit dem Einsatzleiter der Polizei in Verbindung zu setzen und muss während der gesamten Versammlung jederzeit erreichbar sein.

8.    Zur Regelung eines ordnungsgemäßen Ablaufes der Veranstaltung müssen von der Versammlungsleitung Ordner eingesetzt werden. Die Anzahl der Ordner muss mindestens für je 25 Teilnehmer 1 Ordner betragen. Sie müssen durch weiße Armbinden oder Westen mit der Aufschrift „Ordnerin“ oder „Ordner“ zu erkennen sein. Die Ordner sind durch die Versammlungsleitung in ihre Aufgabe einzuweisen und über ihre Pflichten zu belehren. Die Personendaten der Ordner sind der Polizei bekanntzugeben; die Anzahl der Ordner ist mir mitzuteilen.

9.    Die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken ist während der gesamten Versammlung versammlungsrechtlich nicht zulässig.

10.    Die Zufahrt vor der Thüringer Straße bis zum Eingangsbereich der Halle ist während der Versammlung für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass für die teilnehmenden Fahrzeuge eine ausreichende Anzahl von Abstellmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

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