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„Bauern-Demo“: Fünf Aufzüge mit Traktoren-Konvois genehmigt

Für Montag, den 08. Januar 2024, in der Zeit von 05:45 Uhr bis 16:00 Uhr hat der Werra-Meißner-Kreis gemäß eines bei ihm eingegangen Antrages fünf Aufzüge mit Traktoren-Konvois im Rahmen einer „Bauern-Demo“ genehmigt.

Für die Aufzüge wurde gemäß § 14 HVersFG nach Absprache mit den Bürgermeistern der Städte Bad Sooden-Allendorf, Eschwege, Großalmerode, Sontra und Witzenhausen sowie der Gemeinde Herleshausen als örtliche Ordnungsbehörden und der Polizeidirektion Werra-Meißner folgende Beschränkungen angeordnet.

1.    Die fünf parallellaufenden Aufzüge finden wie folgt statt:

Route 1

Die B 27 ab Kreisel bei Wichmannshausen bis zum Weidenhäuser Kreuz, dort auf die B 249 nach Eschwege bis zum Kreisel „Bahnhof“. Dort Wende und dieselbe Strecke wieder zurück zum Weidenhäuser Kreuz. Dann auf die B 27 bis nach Bad Sooden-Allendorf, dort über die Brücke auf die B 27 zurück nach Wichmannshausen zum Kreisel.
Treffpunkt: 05:30 Uhr in Wichmannshausen, Eschweger Str. (Höhe Feuerwehr) 

Route 2

Die B 400 von Nesselröden über den Kreisel „Blinde Mühle“ zurück.
Treffpunkt: 05:30 Uhr in Nesselröden, Badegasse  
     

Route 3

Vom Kreisel „Marzhausen“ (Autobahnzufahrt) auf der B 27 bis zum Ludwigsteinparkplatz und zurück.
     Treffpunkt: 07:00 Uhr in der Domäne Hebenshausen
    
Route 4

Die B 27 ab Gertenbach nach Witzenhausen, dann Unterrieden und zurück nach Witzenhausen bis zum Kreisel „An der Brücke“. Von dort aus auf „Ermschwerder Straße“ und „Am Weidengraben“ auf der L 3238 nach Ermschwerd und Stiedenrode zurück nach Gertenbach.
Treffpunkt: 07:00 Uhr auf dem Festplatz Witzenhausen

Route 5

Auf der B 451 von Großalmerode über Trubenhausen und Hundelshausen nach Witzenhausen. Direkt nach dem „Gelsterhof“ über die Straßen „Im kleinen Felde“ und „Am Stieg“ wieder zurück.
Treffpunkt: 07:00 Uhr Parkplatz Erbsmühle bzw. Hortensienpark


Alle fünf Aufzugsrouten werden mehrmals abgefahren.


2.    Die aufgeführten Streckenverläufe sind einzuhalten. Abweichungen dürfen nur in Absprache mit oder auf Anordnung des polizeilichen Einsatzleiters erfolgen, sofern die Sicherheit des Verkehrs oder sonstige Umstände es erfordern.

 Für die Rettungsfahrzeuge muss eine ständige Befahrbarkeit zur Einhaltung der      
 Rettungsfristen gewährleistet sein.


3.    Es wird empfohlen, dass an den Aufzügen nur Traktoren teilnehmen dürfen, die über eine Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h verfügen. Frontlader sind auf über 2,20 m anzuheben; angebrachte Gabeln sind abzubauen. Die Traktoren dürfen eine maximale Fahrzeugbreite von 3,00 m nicht überschreiten. Der Sicherheitsabstand ist einzuhalten.
Die an den Traktoren angebrachten gelben Blink- oder Rundumleuchten sind einzuschalten. Arbeitsscheinwerfer und blendende Beleuchtungseinrichtungen sind nicht zulässig und auszuschalten.
Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind einzuhalten. Es darf nur die rechte Richtungsfahrbahn genutzt werden; die Gegenfahrbahn ist generell freizuhalten. 
Die Vorausfahrzeuge der Polizei an der Spitze der Aufzüge dürfen nicht überholt werden. Im Pannenfall haben die betroffenen Teilnehmer sofort die Fahrbahn freizumachen. Falls erforderlich ist die Sicherung durch Ordner zu gewährleisten.
Die Frontplakate an den Traktoren dürfen eine maximale Breite von 2,5 m nicht überschreiten. Die Plakate sind so zu befestigen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch die Plakate oder lose flatterndes Befestigungsmaterial gefährdet bzw. gestört werden. 


4.    Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Versammlung anwesend sein, hat den geordneten Ablauf der Versammlung sicherzustellen und das Ende der Versammlung förmlich zu erklären. Die Versammlungsleitung hat sich vor Beginn der Versammlung mit dem Einsatzleiter der Polizei in Verbindung zu setzen und muss während der gesamten Versammlung jederzeit erreichbar sein.


5.    Vor Beginn der Aufzüge ist durch die Versammlungsleitung sicherzustellen, dass den anwesenden Versammlungsteilnehmern die Beschränkungen dieser Verfügung in geeigneter Form bekannt gegeben werden. Die Versammlungsleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auflagen strikt eingehalten und durchgesetzt werden.


6.    Zur Regelung eines ordnungsgemäßen Ablaufes der Aufzüge müssen von der Versammlungsleitung Ordner eingesetzt werden. Die Anzahl der Ordner muss mindestens für je 30 Traktoren 1 Ordner betragen; sie müssen deutlich zu erkennen sein. Hierzu ist jeweils an den Traktoren ein ausreichend großes weißes Schild mit der Aufschrift „Ordnerin“ oder „Ordner“ an die Außenscheibe (Fahrerseite) anzubringen. Die Ordner sind durch die Versammlungsleitung in ihre Aufgabe einzuweisen und über ihre Pflichten zu belehren. Die Personendaten der Ordner sind der Polizei bekanntzugeben; die Anzahl der Ordner ist mitzuteilen.

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