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Kfz-Zulassungsstellen des Werra-Meißner-Kreises


Der Werra-Meißner-Kreis unterhält zwei Zulassungstellen in Eschwege (Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege) und Witzenhausen (Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen).

 


Online-Terminvereinbarung

Zur Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen sind feste Termine bei den Zulassungstellen des Kreises in Eschwege und Witzenhausen zu vereinbaren. Bitte klicken Sie hierzu auf den Button. Welche Unterlagen Sie dabei benötigen erfahren Sie ebenfalls bereits bei der Terminvereinbarung. In jedem Fall ist das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer ausgefüllt und unterschrieben zur Zulassung vorzulegen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, dieses Formular EDV-gestützt auszufüllen, mittels eines frei verfügbaren PDF-Programmes ist dies möglich. Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer und Antragsformulare auf Steuervergünstigung / Steuerbefreiung  finden Sie unter www.zoll.de. Falls Sie nicht selbst kommen können oder für Dritte tätig werden, benötigen Sie bzw. die beauftragte Person eine Vollmacht zur Zulassung sowie Ihren Ausweis und den des Vollmachtgebers im Original. Ebenso wird bei der Zulassung auf eine minderjährige Person eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt. Diese ist gff. ebenso bei der Zulassung vorzulegen.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

  • Bestehen Steuerrückstände, kann keine Zulassung erfolgen; gleiches gilt bei Gebührenrückständen aus früheren Zulassungsverfahren.
  • Die Änderung der Adresse bei Umzug innerhalb des Kreises ist auch bei jeder Stadt/Gemeinde möglich.
  • Bei Neuzuzug in den Kreis können bisherige Kennzeichen weiter genutzt werden, allerdings muss Ihre neue Meldeadresse bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren eingetragen werde.

Wunschkennzeichen


Falls Sie Ihr Fahrzeug mit einem Wunschkennzeichen zulassen wollen, können Sie dieses hier vorreservieren und anschließend einen Zulassungstermin vereinbaren. Bitte klicken Sie dazu auf den Button.


Internetbasierte Zulassungsverfahren (Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Adressänderung, Außerbetriebsetzung)

internetbasierte Zulassungsverfahren ab 01.09.2023:
Außerbetriebsetzung
Zulassung

Für alle internetbasierten Zulassungsverfahren eines Kraftfahrzeuges benötigen Sie:

  1. einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion,
  2. ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder alternativ ein Kartenlesegerät und
  3. zur Zahlung der Verwaltungsgebühren: Online Banking Zugangsdaten (giropay) oder eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard).

Weitere Informationen zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion finden sie hier.

Für eine Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:

  1. den Nachweis einer gültigen elektronischen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren (hierzu erhalten Sie von Ihrem Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer: eVB),
  2. ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer,
  3. eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode (nur für Umschreibung),
  4. eine gültige Hauptuntersuchung (HU) (nur für Umschreibung oder Wiederzulassung) und
  5. eine gültige Reservierung des Kennzeichens (nur für Wiederzulassung).

Bei Neuzulassungen und Umschreibungen benötigen Sie zusätzlich noch eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode.

Für eine Außerbetriebsetzung benötigen Sie zusätzlich:

  1. ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug,
  2. Kennzeichenschild(er) mit Plakette(n) und zugehörigem Sicherheitscode und
  3. eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode.

Für eine Adressänderung müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. die Adressänderung ist nur innerhalb des Werra-Meißner-Kreises möglich,
  2. die Adressänderung ist nur möglich, wenn die neue Adresse bereits beim Einwohnermeldeamt registriert ist,
  3. sie benötigen eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode,
  4. der Antragsteller muss der letzte Halter des Fahrzeugs sein.

Link zum internetbasieren Zulassungsverfahren


Feinstaubplaketten

Am 01. März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung in Kraft getreten (35. BImSchV, sog. "Kennzeichnungsverordnung").

Sie verbietet bestimmten Fahrzeugen die Einfahrt in besonders ausgewiesene Zonen. In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß kann man eine so genannte Feinstaubplakette erwerben (5,-€). Ist ein Fahrzeug entsprechend gekennzeichnet, darf man dann entsprechend der Kennzeichnung in die Zonen einfahren.
Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die auf Grund der Antriebsart und der Schadstoffmenge auf Antrag entsprechend zugeteilt wird.


Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu den Zulassungsstellen des Werra-Meißner-Kreises auf:
Kfz-Zulassungsstelle Eschwege
Bahnhofstraße 15
37269 Eschwege
Tel.: 05651 302-3500
Fax: 05651 302-3508
Email: zulassungsstelle@werra-meissner-kreis.de

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr
Montag: 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr


Kfz-Zulassungsstelle Witzenhausen
Nordbahnhofsweg 1
37213 Witzenhausen
Tel.: 05651 302-53501
Fax: 05651 302-53590

Öffnungszeiten
Dienstag und Mittwoch: 8.30 - 12.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr