Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
Ihr Fahrzeug ist vor mehr als 30 Jahren erstmals zum Straßenverkehr zugelassen worden?
Benötigt werden:
- Personalausweis des Halters (im Original)
- Personalausweis des Kontoinhabers (im Original oder beidseitige Kopie)
- Vollmacht bei Vertretung
Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Gemäß §23 StVZO - Kennzeichenschilder
Sofern Fahrzeug zugelassen ist - SEPA-Lastschriftmandat
für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Gebühren:
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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