Vormundschaften
Bestellte Vormundschaften
Durch einen Beschluss des Amtsgerichtes - Familiengericht - kann das Jugendamt Vormund für die Wahrnehmung der gesamten elterlichen Sorge (Personensorge und Vermögenssorge) eines minderjährigen Kindes werden.
Auf Antrag der Eltern, des Jugendamtes oder anderer betroffener Personen oder von Amtswegen kann das Amtsgericht den sorgeberechtigten Eltern das Sorgerecht entziehen und auf das Jugendamt oder auf Einzelpersonen übertragen.
Das Jugendamt bzw. die bestellten Einzelpersonen nehmen dann die Rechte des Kindes in allen rechtlichen Bereichen wahr.
Gesetzliche Vormundschaften
Das Jugendamt wird kraft Gesetzes Vormund für ein Kind, wenn dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Mutter des Kindes noch minderjährig ist.
Die Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Mutter des Kindes.
Das Jugendamt berät und unterstützt Pfleger und Vormünder bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit.
Vormundschaft
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
Frau
Peggy Halbeisen 4.2.5 Vormundschaft, Pflegschaft |
Telefon: 05651 302-4447
Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: peggy.halbeisen@werra-meissner-kreis.de |
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 253 |
Frau
Nadja Sippel 4.2.5 Vormundschaften, Pflegschaften |
Telefon: 05651 302-4446
Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: Nadja.Sippel@Werra-Meissner-Kreis.de |
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 253 |
Herr
Thomas Waldmann 4.2.5 Vormundschaften, Pflegschaften |
Telefon: 05651 302-54202
Telefax: 05651 302-50190 E-Mail: Thomas.Waldmann@Werra-Meissner-Kreis.de |
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 39 |