Beistandschaften
Eltern minderjähriger Kinder, die Hilfe bei der Feststellung von Vaterschaften und der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhalt für ihre Kinder benötigen, können bei ihrem örtlich zuständigen Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen.
Der Beistand vertritt die minderjährigen Kinder ähnlich wie ein Rechtsanwalt und kann in dieser Funktion auch gerichtliche Verfahren führen. Die Beistandschaft kann auf schriftlichen Antrag eingerichtet werden. Die Beistandschaft kann von dem alleinsorgeberechtigten Elternteil oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge von dem Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat, beantragt werden.
Auch vor der Geburt eines Kindes kann die Beistandschaft bereits eingerichtet werden. Durch die Beistandschaft werden die Eltern in Ihrer elterlichen Sorge nicht beschränkt und die Beistandschaft kann jederzeit wieder mit einem einfachen schriftlichen Antrag beendet werden.
Örtliche Zuständigkeiten der Mitarbeiter:
Claudia Herwig:
- Eschwege A – H
- Sontra
- Witzenhausen
- Neu-Eichenberg
- Wehretal
Marco Sander:
- Eschwege I – O
- Bad Sooden-Allendorf
- Großalmerode
- Waldkappel
- Wanfried
- Meinhard
Angela Schmidt:
- Eschwege P – Z
- Hessisch Lichtenau
- Meißner
- Berkatal
- Herleshausen
- Ringgau
- Weißenborn
Beistandschaften
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
---|---|---|
Frau
Angela Schmidt 4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen |
Telefon: 05651 302-1425
Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: Angela.Schmidt@Werra-Meissner-Kreis.de |
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.31 |
Frau
Claudia Herwig 4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen |
Telefon: 05651 302-1427
Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: Claudia.Herwig@Werra-Meissner-Kreis.de |
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.30 |
Herr
Marco Sander 4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen |
Telefon: 05651 302-1426
Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: Marco.Sander@Werra-Meissner-Kreis.de |
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.31 |