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Beistandschaften

Eltern minderjähriger Kinder, die Hilfe bei der Feststellung von Vaterschaften und der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhalt für ihre Kinder benötigen, können bei ihrem örtlich zuständigen Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen.

Der Beistand vertritt die minderjährigen Kinder ähnlich wie ein Rechtsanwalt und kann in dieser Funktion auch gerichtliche Verfahren führen. Die Beistandschaft kann auf schriftlichen Antrag eingerichtet werden. Die Beistandschaft kann von dem alleinsorgeberechtigten Elternteil oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge von dem Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat, beantragt werden.

Auch vor der Geburt eines Kindes kann die Beistandschaft bereits eingerichtet werden. Durch die Beistandschaft werden die Eltern in Ihrer elterlichen Sorge nicht beschränkt und die Beistandschaft kann jederzeit wieder mit einem einfachen schriftlichen Antrag beendet werden.

Örtliche Zuständigkeiten der Mitarbeiter:

Claudia Herwig:

  • Eschwege A – H
  • Sontra
  • Witzenhausen
  • Neu-Eichenberg
  • Wehretal

Marco Sander:

  • Eschwege I – O
  • Bad Sooden-Allendorf
  • Großalmerode
  • Waldkappel
  • Wanfried
  • Meinhard

Angela Schmidt:

  • Eschwege P – Z
  • Hessisch Lichtenau
  • Meißner
  • Berkatal
  • Herleshausen
  • Ringgau
  • Weißenborn

Beistandschaften

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Angela Schmidt
4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen
Telefon: 05651 302-1425
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: Angela.Schmidt@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.31
Frau
Claudia Herwig
4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen
Telefon: 05651 302-1427
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: Claudia.Herwig@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.30
Herr
Marco Sander
4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen
Telefon: 05651 302-1426
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: Marco.Sander@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.31