Schulärztliche Begutachtung
Es handelt sich hierbei um anlassbezogene Begutachtungen: Sportbefreiung, sonderpädagogischer Förderbedarf, für die das Hessische Schulgesetz die gesetzliche Grundlage darstellt. Veranlasst wird eine derartige Begutachtung durch die Schulleitung der betreffenden Schule oder das Staatliche Schulamt.
Sportbefreiung
Der schul- und jugendärztliche Dienst untersucht nach schriftlichem Auftrag durch die Schule, Schülerinnen und Schüler, die längere Zeit durch Entschuldigungen der Eltern oder aufgrund ärztlicher Atteste krankheitsbedingt nicht am Schulsportunterricht teilnehmen konnten. Wird ein Zeitraum von 3 Monaten überschritten, bedarf es der Vorlage eines amtsärzlichen Attests. Bei der gänzlichen oder teilweisen Freistellung über ein Jahr hinaus ist nach einem Jahr ein neues amtsärztliches Attest vorzulegen. (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011, § 3 Abs. 3)
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten zum Untersuchungstermin folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Lichtbildausweis des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten
- Aktuelle Befunde und Atteste von behandelnden Ärzten
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Der kinder- und jugendärztliche Dienst untersucht nach schriftlichem Auftrag des Staatlichen Schulamtes das jeweilige Kind in Anwesenheit der Eltern. Unter Berücksichtigung der ausführlich erhobenen Entwicklungs- und Krankheitsvorgeschichte sowie des aktuellen Entwicklungsstandes (einschließlich schulrelevanter Erkrankungen) erhält das Staatliche Schulamt anschließend unsere gutachterliche Stellungnahme zur vorgesehenen schulischen Fördermaßnahme. Aussagefähige Befundberichte der behandelnden Ärzte sowie von Klinikaufenthalten sollten möglichst zur Untersuchung mitgebracht werden.
Weiterführende Links:
www.schulamt-bebra.hessen.de
Sprechstunde: Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Termine nur nach vorheriger Vereinbarung)
Schulärztliche Begutachtung
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
---|---|---|
Herr
Adolf Stracke 5.2 Ärztlicher Dienst |
Telefon: 05651 302-25220
Telefax: 05651 302-25090 E-Mail: adolf.stracke@werra-meissner-kreis.de |
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 205 |
Frau
Neslihan Akin-Knauf 5.2 Ärztlicher Dienst - Assistenz |
Telefon: 05651 302-25221
Telefax: 05651 302-25090 E-Mail: Neslihan.Akin-Knauf@Werra-Meissner-Kreis.de |
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 207 |
Frau
Dr. med. Marion Haase 5.2 Ärztlicher Dienst |
Telefon: 05651 302-25210
Telefax: 05651 302-25090 E-Mail: Marion.Haase@Werra-Meissner-Kreis.de |
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 216 |
Frau
Sandra Luckhardt 5.2 Sekretariat Ärztlicher Dienst |
Telefon: 05651 302-25211
Telefax: 05651 302-25090 E-Mail: Sandra.Luckhardt@Werra-Meissner-Kreis.de |
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 208 |