Zum Hauptinhalt springen logo WMK - Link zur Startseite

Grundsicherung nach dem SGB II

Rechtliche Grundlage:

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB II)

Erwerbsfähige Personen zwischen dem vollendeten 15. Lebensjahr und der Vollendung der gesetzlichen Altersgrenze in der Rentenversicherung können einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bei dem Jobcenter des Werra-Meißner-Kreises stellen. Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung des laufenden Lebensunterhaltes ausreicht.

Vorübergehend nicht erwerbsfähige Personen, welche mit den Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können ihren Anspruch auf Sozialgeld beim Jobcenter des Werra-Meißner-Kreises prüfen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Jobcenter-Werra-Meißner.

Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum



Kontrast Gelb-Schwarz
Kontrast Gelb-Blau
Kontrast Schwarz-Weiß
A
A
A
A