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Grundsicherung nach dem SGB II

Rechtliche Grundlage:

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB II)

Erwerbsfähige Personen zwischen dem vollendeten 15. Lebensjahr und der Vollendung der gesetzlichen Altersgrenze in der Rentenversicherung können einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bei dem Jobcenter des Werra-Meißner-Kreises stellen. Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung des laufenden Lebensunterhaltes ausreicht.

Vorübergehend nicht erwerbsfähige Personen, welche mit den Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können ihren Anspruch auf Sozialgeld beim Jobcenter des Werra-Meißner-Kreises prüfen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Jobcenter-Werra-Meißner.

Zu Fragen der Unterkunftskosten im Bereich des Jobcenters Werra-Meißner benutzen Sie bitte folgenden Link:

https://jobcenter-werra-meissner.de/wp-content/uploads/2022/07/Flyer-KDU.pdf