Wohngeld


Rechtliche Grundlagen: 

Wohngeld gibt es nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) in Form von Mietzuschuss oder Lastenzuschuss. Voraussetzungen Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der in Ihrem Haushalt berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung
  • der Höhe des monatlichen Gesamteinkommens 

Ihr Wohngeldantrag kann direkt an den Fachdienst Sicherung und Aktivierung der Lebensgrundlage in Eschwege gesendet werden. Ferner leiten die zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes den ausgefüllten Wohngeldantrag an die Wohngeldstelle weiter. Den Vordruck des Wohngeldantrages erhalten Sie entweder hier online, von uns oder von Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.