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Grundsicherung

Rechtliche Grundlage:
Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist innerhalb des Sozialgesetzbuchs, Zwölftes Buch (SGB XII) eine gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt vorrangige Sozialleistung.

Personen, die die gesetzliche Altersgrenze vollendet haben sowie volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen unter der gesetzlichen Altersgrenze sind antragsberechtigt.

Die Grundsicherung ist einkommens- und vermögensabhängig.

Wenn der Antragsberechtigte mit einem Ehegatten oder einem Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebt, so wird auch dessen Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Darüber hinaus kann die Unterhaltspflicht des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten eine Rolle spielen. Die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bleibt dagegen unberücksichtigt, es sei denn, dass im Einzelfall ein sehr hohes Einkommen vorhanden ist (mehr als 100.000 € jährlich).
Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt haben. Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz haben ebenfalls keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt. Bei der Erstbewilligung oder bei einer Änderung der Leistung beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist oder die Voraussetzungen für die Änderung eingetreten und mitgeteilt worden sind. Führt eine Änderung nicht zu einer Begünstigung des Berechtigten, so beginnt der neue Bewilligungszeitraum am Ersten des Folgemonats.
Die Gewährung der Grundsicherung ist nicht von einer vorherigen Beitragszahlung abhängig. Es handelt sich also nicht um eine Versicherungsleistung.

Antrag auf Grundsicherung  
Datenschutzhinweise
Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum
Mietbescheinigung

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine:

Verfügen Sie bereits über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz bzw. eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde und sind bereits erkennungsdienstlich behandelt worden, so können Sie einen Antrag auf Leistungen nach SGB XII stellen. Voraussetzung ist, dass Sie die gesetzliche Altersgrenze (65 Jahre und 10 Monate) bereits erreicht haben.

Krankenversicherung (Mitgliedschaft, Zuzahlungen):
Leistungsberechtigte, die keine Zugangsmöglichkeit zu einer "klassischen" Krankenkassenmitgliedschaft haben (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung über Angehörige, Basistarif in der privaten KV), können bei einer Krankenkasse ihrer Wahl zu einer "Mitgliedschaft besonderer Art" nach § 264 SGB V angemeldet werden.
Wir informieren Sie gern ausführlich, ob Sie Grundsicherung beanspruchen können und wie hoch die Leistung in Ihrem konkreten Falle wäre.

Wahl einer Krankenkasse

Wahl einer Krankenkasse (ukrainisch)

Hier erhalten Sie eine Liste über Ihre Ansprechpartner bei uns für Ihren Wohnort:

Zuständigkeit Grundsicherung

Ort AnsprechpartnerIn Telefon
Bad Sooden-Allendorf Frau Küch 05651 302-1489
Berkatal Frau Backhaus 05651 302-16210
Eschwege, A-E Frau Krones 05651 302-1484
Eschwege, F-G, N-R, Z Herr Backhaus 05651 302-16210
Eschwege, H-K, T und Stadtteile Herr Vetter 05651 302-1481
Eschwege, T, U, W Frau Friedrich 05651 302-2485
Großalmerode Frau Eisfeld 05651 302-54704
Herleshausen Frau Jung 05651 302-1487
Hessisch Lichtenau (A-J) Frau Eisfeld 05651 302-54704
Hessisch Lichtenau (K-Z) Frau Heinemann 05651 302-54701
Meinhard Frau Friedrich 05651 302-2485
Meißner Herr Schulz 05651 302-1473
Neu Eichenberg Frau Eisfeld 05651 302-54704
Ringgau Frau Jung 05651 302-1487
Sontra Herr Schulz 05651 302-1473
Waldkappel Herr Schulz 05651 302-1473
Wanfried Frau Jung 05651 302-1487
Wehretal Frau Jung 05651 302-1487
Weißenborn Frau Jung 05651 302-1487
Witzenhausen (A-G) Frau Heinemann 05651 302-54701
Witzenhausen (H-Z) Frau Brieske 05651 302-54703
Wohnpflegeheime Herr Neuenroth 05651 302-1482
Besondere Wohnformen (LB außerhalb WMK) Herr Schulz 05651 302-1473
Besondere Wohnformen (LB innerhalb WMK) Frau Küch 05651 302-1489

Öffnungszeiten

Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache an folgenden Tagen zur Verfügung:

Montag bis Freitag
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Grundsicherung nach dem SGB XII

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
C. Backhaus
6.2 Grundsicherung nach dem SGB XII
Telefon: 05651 302-16210
Telefax: 05651 302-3618
E-Mail: c.backhaus@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 0.13
Frau
A. Brieske
6.2 Grundsicherung nach dem SGB XII
Telefon: 05651 302-54703
Telefax: 05651 302-3618
E-Mail: a.brieske@werra-meissner-kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 76
Frau
A. Krones
6.2 Grundsicherung nach dem SGB XII / Hilfe zum Lebensunterhalt
Telefon: 05651 302-1484
Telefax: 05651 302-3618
E-Mail: a.krones@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 0.15
Herr
Marvin Schulz
6.2 Grundsicherung nach dem SGB XII
Telefon: 05651 302-1473
Telefax: 05651 302-3618
E-Mail: marvin.schulz@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 0.27
Herr
Martin Vetter
6.2 Grundsicherung nach dem SGB XII
Telefon: 05651 302-1481
Telefax: 05651 302-3618
E-Mail: martin.vetter@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 0.27
Frau
Nicole Küch
6.2 Grundsicherung nach dem SGB XII
Telefon: 05651 302-1489
Telefax: 05651 302-3618
E-Mail: nicole.kuech@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 0.36
Frau
A. Eisfeld
6.2 Grundsicherung nach dem SGB XII
Telefon: 05651 302-54704
Telefax: 05651 302-3618
E-Mail: A.Eisfeld@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 70b
Frau
Bettina Friedrich
6.2 Leistungen nach dem SGB XII
Telefon: 05651 302-2485
Telefax: 05651 302-3618
E-Mail: Bettina.Friedrich@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 0.16
Frau
N. Heinemann
6.2 Grundsicherung nach dem SGB XII
Telefon: 05651 302-54701
Telefax: 05651 302-3618
E-Mail: N.Heinemann@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 70b
Frau
Sabine Mühl
6.2 Grundsicherung nach dem SGB XII
Telefon: 05651 302 - 1483
Telefax: 05651 302 - 3618
E-Mail: Sabine.Muehl@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 0.16