Katastrophenschutz
Zuständigkeiten im Bereich Katastrophenschutz:
- Aufstellen und Fortschreiben eines Katastrophenschutzplanes für den Werra-Meißner-Kreis.
- Rechts- und Fachaufsicht über alle Einheiten und Träger von KatS-Einrichtungen zur Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft der Einheiten.
- Aufstellung der KatS-Einheiten und Mitwirkung bei der Ausbildung.
- Überwachung und Überprüfung von Fahrzeugen und Material.
- Zuweisung der Bundes- und Landeshaushaltsmittel an die Träger der Einheiten des KatS und deren Abrechnung.
- Regelung der notwendigen Ersatzbeschaffung.
- Planen und Durchführen von KatS-Übungen.
- Ausbildung des KatS-Stabes und der IUK und Einbindung in Übungen.
- Vermittlung von Lehrgangsplätzen an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz.
- Unterstützung der Kommunen bei der Durchführung des Selbstschutzes und der Warnung der Bevölkerung bei Gefahren.
- Erstellen und Fortschreiben eines Zivilen Alarmkalenders.
- Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen auf Einräumung von Vorrechten bei Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.
- Vorbereitung zur Sicherstellung der Ernährungsnotfallversorgung durch regelmäßige Abgleichung der Bevölkerungszahlen des Landkreises mit den bevorrateten Lebensmittelkarten
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