Zuständigkeiten im Bereich Brandschutz:
- Rechtsaufsicht über die Städte und Gemeinden in Angelegenheiten des Brandschutzes.
- Unterstützung der örtlichen Einsatzleitungen sowie deren Übernahme bei Großschadenereignissen.
- Unterstützung und Beratung der Feuerwehren (z. B. Bedarfs- und Entwicklungspläne, Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen),
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
- Lehrgänge und Seminare auf Kreis- und Landesebene,
- Planung und Förderung der Brandschutzerziehung,
- Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren und der Bauleitungsplanung als Brandschutzdienststelle sowie Abnahme brandschutzrechtlicher Bauteile und Einrichtungen, Service und Dienstleistungen gegenüber Dritten im Baugenehmigungsverfahren (z. B. Beratung, Prüfung und Genehmigung von Feuerwehrplänen).
- Dienststelle für den vorbeugender Brandschutz im Werra-Meißner-Kreis.
- Organisation und Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen im Kreisgebiet.
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