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Dorfentwicklung

Moderne und zukunftsfähige Dörfer sind ein wesentlicher Bestandteil des ländlichen Raums. Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist daher, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum in allen Lebensbereichen zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.

Der demografische und strukturelle Wandel erfordert eine nachhaltige Strategie, wie sich eine Kommune insgesamt entwickeln soll und welche Funktionen die einzelnen Stadt-/Ortsteile dabei übernehmen. Die kommunale Gesamtstrategie auf der Grundlage eines IKEK (Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept) muss sich auf alle Stadt-/Ortsteile erstrecken und u.a. Aussagen darüber treffen, wie die Grundversorgung und kommunale Infrastruktur langfristig gesichert werden können. Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von sozialen und kulturellen Netzwerken, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Verringerung des Flächenverbrauchs eigenständige Programmziele. Um eine flächensparende Siedlungsentwicklung nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ zu ermöglichen, werden vielfältige finanzielle Anreize für eine nachhaltige Innenentwicklung angeboten.

Mit den Förderangeboten zur Stärkung der Innenentwicklung sollen in den Dorfkernen der ländlich geprägten Kommunen zentrale Funktionen gestärkt und eine zukunftsfähige Wohn- und Lebensqualität erhalten bzw. geschaffen werden, um auch jungen Familien eine lebenswerte Heimat zu bieten.

Förderangebote für Privatpersonen

Ziel der Förderung ist die Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters mit seinem bau- und kulturhistorischen Erbe sowie die Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität der dörflichen Bevölkerung in den Ortskernen.

Gefördert werden können Ausgaben für Investitionen in die Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden im Ortskern einschließlich privater Hof-, Garten- und Grünflächen auf Grundlage der regionaltypischen Bauweise (weitere Informationen in der Broschüre „Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung“, siehe weiter unten). Bauvorhaben können nur gefördert werden, wenn eine Kommune am Dorfentwicklungsprogramm teilnimmt und das Gebäude im abgegrenzten Fördergebiet liegt oder ein Einzelkulturdenkmal ist.

Investitionen sind nur dann zuwendungsfähig, wenn es sich um eine standortverträgliche Nutzung handelt und die Gebäude sich in die Baustruktur der örtlichen Fördergebiete unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer und baugestalterischer Vorgaben einfügen. Gefördert werden vorrangig umfassende und energieeffiziente Vorhaben.

Für die Finanzierung der Vorhaben können je Objekt Zuwendungen in Höhe von 35 % der förderfähigen Nettokosten gewährt werden. Es gelten folgende Zuschussobergrenzen:

  • 45.000 € pro Objekt (z.B. Wohnhaus, Nebengebäude, Scheune, Außenanlage)
  • 60.000 € für Vorhaben an Kulturdenkmälern
  • 200.000 € für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden bis zu drei Wohneinheiten 

Bei Interesse an einer Förderung ist vor Antragstellung Kontakt zum Fachdienst 8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung aufzunehmen.

Die Antragsunterlagen stehen am Ende der Seite zum Download bereit.

Die Broschüre "Bauen und Sanieren im Ortskern - Praxisbeispiele zum Nachahmen" führt zehn interessante und gelungene Baumaßnahmen auf, die im Rahmen der Dorfentwicklung im Werra-Meißner-Kreis gefördert wurden. Wir hoffen, dass Sie die Erfahrungsberichte inspirieren, damit auch Sie sich für die Sanierung eines erhaltenswerten Objekts im Ortskern entscheiden.

 

Förderangebote für Kommunen

Das kommunale Entwicklungskonzept stellt die Grundlage für kommunale Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung dar. Hierin sind Handlungsfelder aufgeführt, die zusammen mit den Bürger*innen erarbeitet wurden. Die Themenfelder eines Entwicklungskonzeptes sind

  • Demografische Entwicklung
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Städtebauliche Entwicklung und Wohnen
  • Daseinsvorsorge sowie weitere strategisch relevante Themen

Innerhalb von sechs Jahren können die teilnehmenden Kommunen Maßnahmen umsetzen, die den genannten Handlungsfeldern zuzuordnen sind. Die Steigerung der Lebensqualität in der Kommune wird so angestoßen und unterstützt.

Beispielhafte Maßnahmen sind die Gestaltung von Gemeinschaftsflächen und Spielplätzen, Schaffung von Barrierefreiheit in den Dorfgemeinschaftshäusern, Schaffung von Jugendräumen, Einrichten einer Gemeinschaftswerkstatt oder Unterstützung von Initiativen zur mobilen Versorgung.

 

Dorfentwicklungsschwerpunkte und AnsprechpartnerInnen

Die zuständigen SachbearbeiterInnen und jeweiligen Beratungsbüros können aus der folgenden Auflistung entnommen werden:

Dorfentwicklungsschwerpunkte und AnsprechpartnerInnen

Die abgegrenzten Fördergebiete und das jeweilige IKEK können auf der Homepage der Kommunen eingesehen werden.

 

Online-Antragstellung (OAS)

Ab sofort Online-Antragstellung hier möglich. Anmeldung über die Ziffern 06000 (für Hessen) und die 7-stellige Personenidentnummer (PI). Eine PI-Nummer haben alle, die schon mal einen Förderantrag gestellt haben.

Sie kann bei uns erfragt werden: dere@werra-meissner-kreis.de.

Bei erstmaliger Antragstellung muss der Button "Noch kein Konto? Hier registieren" ausgewählt werden.

 

Erforderliche Antragsunterlagen

-Fotos vom Förderobjekt 

-Beratungsprotokoll des von der jeweiligen Kommune beauftragten Fachbüros (Infos hierzu erhalten sie von ihrer Kommune)

-Eigentumsnachweis

-Kopie des Personalausweises

-Kostenangebote über die beantragten Baumaßnahmen (Jeweils zwei Angebote pro Gewerk) ODER eine Kostenschätzung nach DIN 276

-Nachweis Bankverbindung für Privatpersonen (Merkblatt Bankverbindung)

-ggf. Bestätigung über Denkmalschutz und Auszug aus Denkmaltopographie (DenkXweb - Startseite (denkmalpflege-hessen.de)

-ggf. diverse Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Befreiung vom GEG)

-ggf. Bevollmächtigung eines Ehepartners oder Ehepartnerin

-ggf. Bestätigung GEG

 

Je nach Bauvorhaben benötigen Sie eventuell eine Bau- und/oder Denkmalschutzgenehmigung. Diese kann digital beim Fachbereich 7 unter folgendem Link beantragt werden: https://www.werra-meissner-kreis.de/fachbereiche-einrichtungen/fb-7-bauen-umwelt-und-gebaeudemanagement/71-bauverwaltung-und-wohnungsbaufoerderung/die-digitale-akte-bauen-online/

Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal ist oder in der denkmalgeschützten Gesamtanlage liegt, schauen Sie hier.

Falls Sie eine Fassadensanierung beantragen wollen, sollten die technischen Hinweise zur Fachwerk-Fassaden-Instandsetzung bei der Einholung der Angebote beachtet werden.

 

Weiterführende Informationen können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen:

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation

ANBest-P (wichtige Bestimmungen für private Antragsteller)

ANBest-GK (wichtige Bestimmungen für Gebietskörperschaften)

Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung

Informationen zu Fördermöglichkeiten

 

Vertiefende Informationen zur Dorfentwicklung erhalten Sie auf der Homepage der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und des Hessischen Ministeriums für Klima, Umweltschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 

Auszahlung des bewilligten Zuschusses

Um den bewilligten Zuschuss zu erhalten, muss während oder nach Ausführung der genehmigten Maßnahme ein

(oder ggf. mehrere) Auszahlungsantrag mit dazugehörigem Verwendungsnachweis gestellt werden.

Auszahlungsanträge müssen ebenfalls über das Lawileportal Hessen gestellt werden.

Dies gilt für Förderanträge, die ab dem Jahr 2023 bewilligt wurden!

 

Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise, deren Förderantrag vor 2023 bewilligt wurde, müssen weiterhin in Papierform gestellt werden.

Die dazugehörige Excel-Datei können sie hier herunterladen.

Merkblatt Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis

Merkblatt Datenschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

Dorfentwicklung

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Johannes Daniel
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56405
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: johannes.daniel@werra-meissner-kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 2.89
Frau
Martina Frese
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56401
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Martina.Frese@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 90
Frau
Annemarie Froböse
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56402
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Annemarie.Froboese@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 87
Frau
Charlotte Graulich
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56404
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: charlotte.graulich@werra-meissner-kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 2.89
Frau
Annette Schnellhammer
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56403
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Annette.Schnellhammer@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 87
Frau
Elvira Valtink
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56400
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Elvira.Valtink@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 91